Der Nutzen
Durch den Einsatz die fabre Abgasreinigung kann der Emissionsminderungsbonus in Höhe von 1,0 ct/kWh in Anspruch genommen werden.
Vergütungssicherheit über das EEG 2009
Gesetzliche Grundlage
Erneuerbare Energien Gesetz (EEG 2009)
Den sog. Emissionsminimierungsbonus von 1,0 ct/kWh können nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz genehmigungsbedürftige Bestands- und Neuanlagen beanspruchen, wenn die Formaldehyd-Emissionen dem Emissionsminimierungsgebot nach Nummer 5.2.7 der TA-Luft entsprechen. Aufgrund der nachgewiesenen krebserzeugenden Wirkung von Formaldehyd ist eine Reduzierung des Emissionswertes als Vorsorge zum Schutz der menschlichen Gesundheit notwendig1). Die Erhöhung der Grundvergütung kompensiert die zusätzlichen Kostenbelastungen für Techniken zur Minimierung der Formaldehydemissionen auf der Investitionsseite und im Betrieb der Biogas Verbrennungsmotoranlagen. Der vom Deutschen Bundestag am 6. Juni 2008 verabschiedete und im Bundesgesetzblatt am 31.10.2008 veröffentlichte Wortlaut ist in Anlage 2 wiedergegeben. Das EEG 2009 tritt am 01.01.2009 in Kraft.
LAI-Beschluss Formaldehyd
Das EEG 2009 beinhaltet keine Anforderungen hinsichtlich anlagenspezifischer Emissionswerte, verweist jedoch auf die Einhaltung des „Emissionsminimierungsgebots nach TA Luft“. Zur Konkretisierung der im EEG 2009 in Bezug genommenen TA Luft hat die LAI am 17./18. September 2008 einen Beschluss gefasst, der im Kern folgendes beinhaltet:
- Alle nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz genehmigungsbedürftigen Bestandsund Neuanlagen, die Biogas als Brennstoff verwenden, sollen einen Emissionswert2) von 40 mg/m3 i.N. einhalten.
- Voraussetzung für den Anspruch auf Vergütungserhöhung ab dem 01.01.2009 ist die Bescheinigung der Einhaltung dieses Emissionswertes durch die zuständige Behörde,
- Der Emissionswert soll jährlich überprüft werden, um die erhöhte Grundvergütung weiterhin zu erhalten.
Es ist festzustellen, dass der Einsatz der fabre Abgasreinigung die Schadstoffe die beim Verbrennungsvorgang entstehen, auf ein Minimum reduziert. Der Nachweis wurde durch Messungen der DEKRA erbracht. Für Anlagen, die nach dem EEG 2009 erstellt wurden, gibt es den Emissionsminderungsbonus, der im EEG 2012 entfallen ist.